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Positionierung des Verbands
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) positioniert sich als Interessenvertretung deutscher Unternehmensjuristen und Syndikusanwälte. Er tritt den derzeitigen Tendenzen zur Behinderung und Benachteiligung der Berufsgruppe ganz entschieden entgegentreten und bezieht gegenüber Vertretern aus Politik, Wirtschaft und etablierten Verbänden klar Stellung. Drei Themenfelder stehen dabei besonders im Fokus der Verbandsarbeit:
1. Zeugnisverweigerungsrecht
Ende 2010 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Akzo/Acros den Unternehmensjuristen durch die Verneinung der Beschlagnahmefreiheit sämtlicher Korrespondenz zwischen den Syndikusanwälten und dem Unternehmen das Zeugnisverweigerungsrecht abgesprochen. Bedingt durch diese Entscheidung können Unternehmensjuristen in Kartellrechtsfragen auf europäischer Ebene ihren Beruf nicht mehr zweckgemäß ausführen, sondern müssen ihrem Mandanten empfehlen, unmittelbar externen Rechtsrat einzuholen, der durch das Anwaltsprivileg geschützt ist. Der BUJ wendet sich ganz entschieden gegen diese Entscheidung und wird auf allen Ebenen versuchen, dieser gefährlichen Entwicklung entgegenzutreten.
2. Fachanwaltszulassung
Die Tatsache, dass von Unternehmensjuristen durchgeführte Fallbearbeitungen von den Rechtsanwaltskammern bei der Berücksichtigung praktischer Fälle bzgl. der Fachanwaltszulassung nicht mehr anerkannt werden, ist aus Sicht des BUJ eine unangenehme Benachteiligung. Unternehmensjuristen müssen die gleichen Möglichkeiten zur Erlangung des Fachanwalttitels haben wie ihre freien Rechtsanwaltskollegen. § 9 RAFachbezG – die Vorgängerregelung des § 5 FAO – erlaubte bei der Fallzahlberechnung zur Fachanwaltschaft auch die Berücksichtigung der als Syndikusanwalt ausgeführten Fälle. Der Bundesgerichtshof änderte erst nach der Wortlautänderung im Jahr 1997 seine diesbezügliche Rechtsprechung. Der BUJ fordert daher, die ursprüngliche Rechtslage wieder herbeizuführen.
3. Rentenbefreiung
In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg strittiger Fälle zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und den Syndikusanwälten zu beobachten. Jungen Unternehmensjuristen wird der Zugang zum berufsständischen Versorgungswerk erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Mittelfristig wird dies zu einem massiven Nachwuchsproblem führen, da sich immer weniger junge Anwälte für die Laufbahn in einem Unternehmen entscheiden werden. Ferner wird der begrüßungswerte Wechsel von einer Tätigkeit als freier Rechtsanwalt zum Syndikus und vice versa behindert. Sachliche Gründe für die Unterscheidung zwischen angestellten und „freien“ Rechtsanwälten bestehen nicht. Die DRV Bund nimmt vielmehr die Doppelberufstheorie des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass, jungen Berufsträgern die Rentenbefreiung zu erschweren. Der BUJ plädiert daher auch in diesem Zusammenhang für eine gesetzgeberische Klarstellung.
Die rechtspolitischen Thesen des BUJ zum Download finden Sie hier.

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